Montag, 6. Februar 2012

Was tun, wenn Angehörige zu Hause gepflegt werden sollen?

Was ist, wenn ein Angehöriger, wie zum Beispiel Vater oder Mutter nicht mehr alleine zurecht kommen und man diese nicht in ein Heim abschieben will. Wie die Vendis GmbH, die auch www.Grosshandel-Angebote.de betreibt, informiert, kann man sodann einige Rechte in Anspruch nehmen.

Nimmt man eine Auszeit vom Beruf, erhält man zwar kein Gehalt mehr, aber die Pflegeversicherung muss gemäss der Höhe der Pflegestufe zahlen. Diese Auszeit muss man zehn Arbeitstage vor Eintritt dem Chef anzeigen und mitteilen, wie lange man diese Auszeit benötigt. Der Arbeitsplatz muss einem sodann für bis zu sechs Monate freigehalten werden. Man sollte dann allerdings darauf achten, dass man nicht automatisch weiter krankenversichert ist, sondern sich für diese Zeit freiwillig bei der Krankenkasse versichern. Allerdings ist man über den Staat unfallversichert und die Arbeitslosenversicherung wird von der Pflegekasse für die Zeit der Pflegezeit eingezahlt.

Die Vendis GmbH weist darauf hin, dass einem in der Zeit der Pflege auch Urlaub zugestanden wird. In dieser Zeit springt sodann der ambulante Pflegedienst ein und versorgt den Angehörigen zu Hause, aber auch ein anderer Verwandter oder Nachbar kann einspringen. Www.Grosshandel-Angebote.de gibt zu bedenken, dass bei der ärztlichen Untersuchung des Betroffenen, um die Pflegestufe festzustellen, auf jeden Fall ein Angehöriger und guter Vertrauter dabei sein sollte. Denn die Betroffenen sind meist zu aufgeregt, um die richten Antworten zum Krankheitsverlauf oder zur benötigten Hilfe zu geben. Dabei sollte man sie nicht allein lassen und unterstützen.

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