Montag, 13. Februar 2012

Wenn der Vermieter außerordentlich kündigt

Als Mieter fällt man aus allen Wolken, erreicht einen der Vermieter Brief mit einer außerordentlichen Kündigung. Wie auch der Vendis GmbH bekannt ist, greifen immer mehr Vermieter zu dieser Methode und nutzen die Unanfechtbarkeit der außerordentlichen Kündigung zu ihrem Vorteil. Doch nicht nur der Vermieter hat Rechte, sondern auch ein Mieter kann sich gegen eine unberechtigte Kündigung wehren. Bei www.Grosshandel-Angebote.de ist man dazu informiert, dass auch bei einem ausgeschlossenen Widerspruch durchaus eine Klärung des Sachverhalts erfolgen sollte und die fristlose Kündigung nicht hingenommen werden muss. Lässt sich eine Kündigung nicht abwenden, erreicht man wie die Vendis GmbH weiß, mit einem Widerspruch wenigstens einen Aufschub und kann die außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Kündigung umwandeln.

Auch bei www.Grosshandel-Angebote.de hat man davon Kenntnis, dass der Mieter über besondere Rechte verfügt und eine außerordentliche Kündigung vor deutschen Gerichten nur Bestand hat, liegt ein grober Verstoß gegen den Mietvertrag vor oder der Mieter befindet sich in unvertretbarem Mietrückstand. Weiter teilt die Vendis GmbH mit, dass vor einer außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung erfolgen muss, die eine angemessene Frist zur Bereinigung der Missstände enthält und somit eine Chance zur Abwendung der fristlosen Kündigung bietet.
Wer von einer außerordentlichen Kündigung betroffen ist muss nicht schweigend das Feld räumen, sondern sollte sich mit juristischer Hilfe wehren.

Ein Anwalt spielt wie auch www.Grosshandel-Angebote.de rät, eine große Rolle für ein erfolgreiches Abwenden der außerordentlichen Kündigung. Ohne juristischen Beistand sollte ein Mieter keine Klage einreichen, da die Aussichten auf Erfolg hier eher gering und aussichtslos sind.

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